Kältetechnik

Die Kältetechnik ist eine unserer Kernkompetenzen. Vom kleinen Kältesatz bis zum leistungsstarken Kaltwassersatz mit freier Kühlung bieten wir Ihnen die geforderte Anlagengröße.
Wir kümmern uns für Sie um die Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen, um Wartung und Störungsbehebung, sowie um die Erfüllung von Umweltschutzauflagen. Unser Fachpersonal betreut Ihre Kälteanlagen für deren gesamte Lebensdauer, von der Installation bis zum Austausch der Anlage.
Als herstellerunabhängiger Betrieb finden wir für unsere Kunden die optimalen Lösungen.

Unser Leistungsspektrum in der Kältetechnik auf einen Blick

  • ausführliche Beratung und Bedarfsanalyse
  • Kaltwassersysteme
  • Wärmepumpen
  • Kühlräume
  • Prozesskühlung
  • Industriekälte
  • Dichtheitsprüfungen
  • Wartung
  • Inbetriebnahmen

Unsere Stärke: Zertifiziertes Personal

Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kälte- und Klimaanlagen dürfen ausschließlich durch zertifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Sowohl unser Betrieb als auch unser Personal verfügen über diese Zertifizierung.
Zudem bleiben wir durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen immer auf dem Laufenden.

Dichtigkeitsprüfungen von Kälteanlagen / Neue F-Gase Verordnung sei dem 1.1.2015

Für Kälteanlagen mit ozonabbauenden Kältemitteln (wie z.B. R22) gibt es schon seit Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Jahr 1991 die Pflicht, über die Einsatzmengen von Kältemitteln Aufzeichnungen zu führen.
Seit Juli 2007 sind FKW- bzw. H-FKW-Anlagen regelmäßig auf eventuelle Lecks zu überprüfen (Prüfintervall abhängig vom Kältemittelfüllgewicht). Hierbei ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Dichtheit der Systeme durch verschiedene Maßnahmen sicherzustellen. Bei Verstößen werden Bußgelder angedroht.
Seit dem Erscheinen der neuen F-Gase Verordnung EG-VO 517-2014 ab dem 1.1.2015 wird die bisherige Logik vom 3 / 30 / 300 kg Füllgewicht auf CO2-Äquivalent umgestellt.
Daher müssen nun alle Dichtheitsprüfungsintervalle anhand der CO2-Äquivalentbasis überprüft und entsprechend angepasst werden.
Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir gerne für Sie die gesetzlich verordneten Dichtigkeitsprüfungen durch.

Logbuch

Für Kälte‐Klimaanlagen mit einem CO2 Äquivalent von 5t oder größer ist ein Anlagenlogbuch zu führen. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden auszuhändigen.
Ein Exemplar ist beim Betreiber an der Anlage aufzubewahren, eine Kopie ist bei dem betreuenden Kälte‐Klima Fachbetrieb aufzubewahren. Es müssen pro Anlage somit zwei Logbücher geführt werden.
Der für die Anlage berechnete CO2 Äquivalent muss eingetragen werden und entsprechend der benötigte Prüfintervall festgelegt werden.
Wir beraten Sie gerne über das zu führende Logbuch.

R 22 – Verbot

Seit dem 01. Januar 2015 darf das Kältemittel R22 nicht mehr verwendet werden.
Reparaturen, Nachfüllen, Servicearbeiten etc. sind nicht mehr möglich.
Durch die Untersagung von Servicetätigkeiten wird selbst der Betrieb einer dichten Anlage sehr problematisch.
Wir empfehlen daher dringend, die Umstellung auf Alternativkältemittel durchzuführen, oder bei Altanlagen, die das Ende ihrer Lebensdauer bald erreicht haben, den Ersatz durch eine neue Anlage mit ozonunschädlichem Kältemittel.

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner